AG Eigenbedarf kennt keine Kündigung (E3K)

Wenn ihr von einer Eigenbedarfskündigung betroffen seid, schreibt uns eine Email an: e3k(ät)riseup.net
Wir melden uns bei euch.

Zum Download: Flyer als PDF-Datei zum monatlichen Treffen 'Gemeinsam gegen Eigenbedarfskündigungen'
Entfällt!!! Samstag 07.02.2026 um 14 Uhr: Gemeinsam gegen Eigenbedarfskündigungen

Es gibt Probleme mit dem Raum im Kiezanker für morgen — 07.02. — so dass wir das Treffen für morgen leider sehr kurzfristig ABSAGEN müssen.

Wir versuchen so schnell wie möglich einen ERSATZTERMIN zu organisieren.
Wir halten euch auf dem Laufenden.

Solidarische kämpferische Grüße
Gemeinsam gegen Eigenbedarfskündigung
Wir bleiben alle!


5 Phasen der Eigenbedarfskündigung

Unsere eigenen und gesammelten Erfahrungen der AG E3K bei Eigenbedarfskündigungen haben wir hier in einen Ablauf von 5 Phasen eingestellt und zusammengefasst. Es beinhaltet die Zeit von der Kündigung bis zum Ende des Gerichtsverfahrens. Wir sind keine Jurist:innen, unsere Aussagen sind nicht rechtsverbindlich. Rechtsverbindliche Fragen müssen immer mit einer Anwält:in geklärt werden.

Wichtig: Wir empfehlen allen Mieter:innen jetzt sofort eine Mietrechtsversicherung abzuschließen!!! Der Versicherungsschutz tritt erst nach einem bzw. nach drei Monaten nach dem Eintritt in Kraft.


Phase 1: Eigenbedarfskündigungsschreiben erhalten

Mieter:innenberatung aufsuchen; kein Kontakt zur Vermieter:in aufnehmen und sich nicht zur Kündigung äußern! Kündigungsschreiben prüfen, ob die Kündigung überhaupt rechtens ist: selbst und mit Unterstützung von Mieter:innenberatung; Widerspruch einreichen, jedoch erst kurz vor der 2-monatigen Frist vor dem Ende der Kündigungsfrist; Härtefallklausel: muss beim Widerspruch mit eingereicht werden; Suche nach Anwält:in; Kontakt mit lokalen Mieter:innen-Initiativen aufnehmen, Verbündete suchen; Informationen sammeln; Betroffene von Eigenbedarfskündigungen solidarisch begleiten;

Phase 2: Von der Räumungsklagezustellung bis zum Prozessbeginn

Räumungsklagezustellung der Eigentümer:in; Anwält:in kontaktieren und eng zusammenarbeiten; 2-Wochenfrist um der Räumungsklage zu widersprechen einhalten, der Widerspruch kann unbegründet bleiben; nach weiterer 2-Wochenfrist den begründeten Widerspruch einreichen; Recherche: Grundbuchamt, ob es weitere Wohnungen der Eigentümer:in gibt; Recherche z.B. über social media zur einziehende Person; Zeug:innenbefragung vorbereiten; Kontakt zu Nachbar:innen aufnehmen; Öffentlichkeit schaffen: Stellungnahmen, Kundgebungen, Presse durch solidarische Unterstützer:innen (nicht selbst öffentlich werden!); Austausch mit anderen Betroffenen, auch für den Härtefallwiderspruch; Prozessbesuche anderer Betroffener;

Phase 3: Prozessphase am Amtsgericht

Erster Gerichtstermin: Gütetermin und ggf. erster Verhandlungstag; evtl. zweiter Verhandlungstag: Beweisaufnahme u.a. mittels Zeug:innenbefragung; nachfolgender Gerichtstermin: Verkündungstermin; Zustellung des Urteils der Räumungsklage und der Widerspruchsfrist; ggf. Antrag auf Räumungs- und Vollstreckungsschutz stellen; Einreichen des Widerspruchs am Landgericht;

Phase 4: Prozessphase am Landgericht

Erster Gerichtstermin: Gütetermin und ggf. erster Verhandlungstag; evtl. zweiter Verhandlungstag: Faktenlage und evtl. erneute Zeug:innenbefragung; Urteilsverkündigungstermin inklusive Räumungstermin; Widerspruch beim BGH als Möglichkeit;

Phase 5: Postprozessphase

Bei negativem Ausgang: Wohnungssuche und Auszug; bei positivem Ausgang: Durchatmen und Feiern; seelische und körperliche Folgen nicht ignorieren; Austausch mit anderen Betroffenen der traumatischen Erfahrungen; Solidarität mit anderen Betroffenen von Eigenbedarfskündigungen;