Neues BGH-Urteil zum Nachteil von Mieter*innen bei Eigenbedarfskündigungen
Erneut hat der 8. Zivilsenat des BGH (Bundesgerichtshof) unter Karin Milger Anfang September 2020 ein Urteil in Sachen Eigenbedarfskündigung zu ungunsten von Mieter*innen gefällt.
In dem Urteil wird nun auch noch festgelegt, dass geschiedene Ehepartner eine Familie sind und damit zu den Eigenbedarfsberechtigten gehören und deshalb die Eigenbedarfskündigung gegenüber Mieter*innen rechtens sind und auf die Straße gesetzt werden können.
Urteil als PDF-Datei zum Download
Erneut hat der 8. Zivilsenat des BGH (Bundesgerichtshof) unter Karin Milger Anfang September 2020 ein Urteil in Sachen Eigenbedarfskündigung zu ungunsten von Mieter*innen gefällt.
In dem Urteil wird nun auch noch festgelegt, dass geschiedene Ehepartner eine Familie sind und damit zu den Eigenbedarfsberechtigten gehören und deshalb die Eigenbedarfskündigung gegenüber Mieter*innen rechtens sind und auf die Straße gesetzt werden können.
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Allein für das Haus in der Reichenberger Str. 73 liegen 6 schriftliche Eigenbedarfskündigungen aus den letzten Jahren vor. Eine Eigenbedarfskündigung für eine Wohnung in Köpenick bei zeitgleich 2 leerstehenden Wohung im selben Haus verlor die Multimillionärsfamilie bereits im vergangen Jahr.
Mieter*innen der Reichenberger 73 haben ihren Prozess am 24.06.2020 vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg gewonnen!
Seit Juli 2018 kämpft eine Mietpartei, die seit 34 Jahren in der Reichenberger Str.73 wohnt, gegen ihre Eigenbedarfskündigung der einschlägig bekannten Familie Brenning. Am Mittwoch, den 27.05. um 11 Uhr, gibt es einen weiteren Termin im Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg. Hier soll die Familie erklären, warum sie trotz Leerstand im Haus die MieterInnen verdrängen wollen.
Wir solidarisiern uns mit der Neuköllner Kiezkneipe Syndikat und rufen zur Unterstützung der Aktivitäten gegen die geplante Zwangsräumung am Freitag, den 07.08. um 9 Uhr und die "Lange Nacht" bereits am Donnerstag, den 06.08. ab 20 Uhr auf.
Die Hausverwaltung Brenning sprach im Sommer 2018 die Eigenbedarfskündigung gegen die Mietpartei aus, die dort seit 34 Jahren wohnt. Im Mai dieses Jahres erhielt die Mietpartei ein Schreiben der Rechtsanwältin im Namen des Ehepaares Marion und Ernst Brenning, die für das Haus in der Reichenberger Str. das
9 Uhr: Kundgebung vor dem anstehenden Räumungsprozess einer Mietpartei aus der Reichenberger Str. 73 nach einer Eigenbedarfskündigung