Stellungnahme zum Bebauungsplan VI-140cab „Urbane Mitte Süd“

Auf bereits versiegelten Flächen nachzuverdichten ist besser, als Grünflächen dafür zu opfern. So werden keine Versickerungsflächen verbaut und keine dringend in der Stadt benötigten Grünflächen zerstört.

Bevölkerungswachstum, Trockenheit und Überhitzung, Starkregenereignisse, Gesundheitsrisikozunahme und Ressourcenknappheit stellen die Funktionalitäten der öffentlichen Räume und besonders der Grünflächen in Frage. An den öffentlichen Raum (Straßen, Plätze, Freiflächen und Parkanlagen) ergeben sich neue gestalterische und funktionale Anforderungen. Für den öffentlichen Raum stellen sich akut grundlegend neue Herausforderungen.

Das Baufeld „Urbane Mitte Süd“ befindet sich auf dem Gebiet ehemaliger Gleisanlagen, also auf bis vor Freigabe als Baugrundstück unversiegelter Fläche, auf der sich im Laufe der Zeit Spontanvegetation entwickelte.

Baufeld Süd1Bei Umsetzung des  Bauprojektes „Urbane Mitte“ ist von erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt auszugehen.

Klimawandel

Die Auswirkungen auf das Stadtklima (Aufheizung der mittleren Umgebungstemperatur um 2-3°C) stellt eine erhebliche Aufheizung dar, für deren Kompensation nicht mit dem Gleisdreiseckpark argumentiert werden darf, da

"Baufeld Süd": Hier wurde zwischen 2013 und 2015 Bäume und Strauchgehölze gerodet.
Im Frühjahr 2016 erfolgte eine Biotoptypenkartierung, als bereits gerodet war.

dieser bereits eine Ausgleichsmaßnahme für den Potsdamer Platz darstellt.


Glasbauweise ist nicht vereinbar mit anzustrebender CO2-Neutralität und den geforderten ambitionierten Maßnahmen des Bezirkes gegen den Klimawandel.

Glasherstellung ist sehr CO2 intensiv. Hinter Glasfassaden muss im Winter verstärkt geheizt und Sommer durch Klimaanlagen, die ihre Wärme zusätzlich in die Umgebung abgeben, gekühlt werden, was die Umgebung weiter aufheizt.

Glasbauweise stellt ein erhebliches Risiko für Vogelschlag dar. Entlang von Gewässern und über Parkanlagen verlaufen Flugrouten von Singvögeln. Der Park ist Lebensraum vieler Arten. Pro Jahr sterben 4 Mio Vögel in Berlin durch Anprall auf Glasscheiben. Zum „Problemfeld Glas“für das Bauvorhaben „Urbane Mitte“ schrieb Frau Dr. Salinger ein gesondertes Gutachten.

Die Ausrichtung der Hochhäuser wird die Luftzirkulation über den Kiez hinaus negativ beeinflussen. Die Erhöhung  der vereinbarten Geschossflächenzahl stellt einen Verstoß gegen den städtebaulichen Vertrag dar.

Hohe Bodenversiegelung

Das Grün- und Freiflächenkonzept sieht vor:

„Die nicht überbauten Flächen sollen als zusammenhängender Stadtraum mit hoher Aufenthaltsqualität gestaltet werden. Der Raum soll einen städtischen Charakter erhalten als Funktionsergänzung und Gegenstück zum benachbarten Park am Gleisdreieck. Das soll vor allem durch eine - in Bezug auf das Material - einheitliche Befestigung der Freiflächen mit Platten und Pflaster erreicht werden. An einigen Stellen soll die Gestaltung durch Pflanzflächen, Wasserelemente oder auch einzelne Baumpflanzungen ergänzt werden.“

„Unter Berücksichtigung der fast vollständigen Unterbauung des Grundstücks durch den S-Bahntunnel und der geplanten Tiefgarage sind nur wenige Baumpflanzungen möglich. Zum (teilweisen) Ausgleich für zu fällende Bäume wird das Anpflanzen von mindestens 3 Laubbäumen festgesetzt.“

Im Zusammenhang mit  zukünftig erwarteten langen Trockenperioden sowie Starkregenereignissen ist ein solcher Versiegelungsgrad nicht vereinbar mit den geforderten ambitionierten Maßnahmen gegen den Klimawandel in Berlin.

Bei Starkregenereignissen wird hier das Niederschlagswasser direkt dem Mischwasser zugeführt und bei Überlastung des Systems direkt in den Landwehrkanal geleitet, was regelmäßig zu Fischsterben führt.

Art der baulichen Nutzung (gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)

„Vorgesehen sind - im Sinne eines urbanen Quartiers - Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergungsgewerbe und in eingeschränktem Umfang auch Vergnügungsstätten. Sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe sollen ebenso zulässig sein wie Anlagen für kirchliche, kulturelle (z.B. Museum und Bibliothek), soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.“

Unsere Kritik: Aktuell stehen viele Büroflächen home-office-bedingt, leer. Home-office wird in der Zukunft verstärkt realisiert.

In Anbetracht der Tatsache, dass sich die Gewerbesituation seit Corona (Leerstand, Kündigungen von Büroflächen, Hotelinsolvenzen ) und die Klimasituation durch den immer schneller voranschreitenden Klimawandel seit Beginn der Bauplanungen spürbar verändert haben, stellen wir sowohl die vorgesehene o.g. Nutzungsart als auch die Dimensionen der geplanten Gebäude sowie die Bodenversiegelung (Tiefgarage) infrage.

Anstatt klimaresilient und artenschutzkonform zu planen, stehen hier rein imobilienwirtschaftliche Interessen im Focus.

Ist diese rein gewerbliche Nutzungsart dergestalt großer Gebäude nicht am Bedarf und an den Erfordernissen der Zeit vorbei geplant?

Hier müssen die aktuellen Veränderungen aufgenommen und die Planungen angepasst werden.

Wir beanstanden die vorbereitenden Maßnahmen, hier konkret Rodungen und Fällungen auf den jetzigen Baufeldern zwischen 2012 und 2015 und weisen in diesem Kontext auf die daraus resultierenden Bewertungen im Umweltbericht hin.

(Zum Zeitlichen Rahmen der Rodungen: -Rahmenvertrag: 2005, -Städtebauliches Werkstattverfahren 2014/2015,-Ökologisches Gutachten (Scharon): 2017)

Von den o.g. Rodungen ausgenommen wurden lediglich 3 Laubbäume, geschützt nach BaumSchVO.

Für den Zeitraum vor Rodungsbeginn ( 2012) ist kein ökologisch-faunistisches Gutachten hinterlegt. Wir gehen daher davon aus, dass diese Rodungen ohne vorhergehende Begutachtung vollzogen wurden. Dies wirkt sich auf die Bewertung im faunistischen Gutachten von 2017 (Scharon) aus, das dem Umweltbericht als Fachgutachten zugrunde liegt.Hier steht:

 “Im Bestand stellt sich das Plangebiet als weitgehend vegetationsfrei bzw. -arm dar. Der überwiegende Teil des Plangebietes ist durch Aufschüttungen mit spärlichem Bewuchs geprägt. Im Plangebiet befinden sich drei Bäume.“

 „Der Park am Gleisdreieck bietet für die wenigen Arten geeignete Ausweichlebensräume. Für die genannten Arten ist davon auszugehen, dass die lokalen Populationen im räumlich-ökologischen Zusammenhang durch den Verlust einzelner Brutplätze nicht beeinträchtigt werden. Die Verbotstatbestände sind nicht erfüllt, eine weitere Prüfung ist nicht erforderlich.“

Wir sehen diesen Verbotstatbestand in den Jahren 2012 bis 2015 aufgrund oben erwähnter und ohne vorhergehende faunistische Begutachtung bereits vollzogener Rodungen folgendermaßen erfüllt:

Gebäudestrukturen der Bahnhofsanlagen und Bahntrassen im Bahnhofsbereich stellen günstige Brutmöglichkeiten für Gebäudebrüter dar. In Verbindung mit Nahrung und Deckung bietender Spontanvegetation  (in räumlich-ökologischen Zusammenhang)    ist von Ansiedelung auszugehen.

Nachgewiesen wurden im Plangebiet die Arten Bachstelze, Hausrotschwanz und Haussperling vor allem im süd-östlichen Bereich, also in den Gebäuden und U-Bahntrassen.

Hierzu das Gutachten S. 16 (Scharon 2017): „Zu den ganzjährig geschützten Niststätten gehören solche, die über mehrere Jahre genutzt werden, wie Greifvogelhorste, Baumhöhlen und Höhlen sowie Nischen an Gebäuden.“

Das Bauvorhaben wird nur dann rechtskonform durchgeführt, wenn auf Grundlage des §44 Abs. 1 BNatSchG und §45 Abs. 7 BNatSchG (Ersatz)-Maßnahmen angeordnet werden, die den funktionalen Zusammenhang tatsächlich! vorhandener Ruhe- und Aufzuchtsstätten sowie Brutplätze wiedergeben, den Erhalt von für die Fortpflanzung essentiellen Nahrungsflächen berücksichtigen und somit insgesamt die fortwährende Existenz der ökologischen Funktionen von Lebensstätten sicherstellen. Es wurden im Zuge der vorbereitenden Bauarbeiten bereits Lebensstätten (Ruhe- und Fortpflanzungsstätten) gebäudebewohnender Arten durch Rodungen zerstört, die nicht erfasst wurden und deren ökologischer Ersatz im Gutachten daher nicht angegeben wurde, entgegen der Vorschriften der Berliner Gebäudebrüter VO. 1

Im Fazit zum Umweltbericht  Schutzgut Pflanzen und Tiere wird ausgeführt, durch die Planungen ergeben sich "keine erheblichen Beeinträchtigungen der Lebensraumfunktion der Tiere und Pflanzen. Der Lebensraumverlust für die kartierten Freibrüter (Scharon 2017) wird als nicht erheblich bewertet. Auch der Verlust des Jagdgebietes für die Zwergfledermaus ist nicht als erhebliche Beeinträchtigung zu bewerten."

Dieses Fazit betreffs Biologischer Vielfalt ist also nur ein Teil der Ergebnisse des Fachgutachtens (Scharon 2017).

Im B-Plan Entwurf werden artenschutzrechtliche Konflikte und gesetzliche Vorgaben somit nicht berücksichtigt, die in dem zugrundeliegenden Fachgutachten allerdings deutlich benannt wurden, die gesetzlichen Zugriffsverbote für Gebäudebrüter (Haussperlinge, Hausrotschwanz, Bachstelze) betreffend.
Für diese gilt das Tötungsverbot und im Unterschied zu Freibrütern auch das GANZJÄHRIGE Verbot der Zerstörung von Fortpflanzungsstätten, weshalb funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich werden.

"Der Rückbau von Gebäuden sollte außerhalb der Brutzeit erfolgen. Kann das nicht gewährleistet werden müssen unmittelbar vor Baubeginn die betroffenen Gebäude nach vorhandenen Nist- und Lebensstätten abgesucht werden. Beim Fund kann dies während der Brutzeit zu Einschränkungen im Bauablauf führen.
Für die ganzjährig geschützten Nistplätze müssen im Falle einer Beseitigung


Ersatzniststätten an geeigneten Standorten angebracht werden (siehe Abschnitt 6.4.)."

Wir fordern Sie auf, diesen Erfordernisse Rechnung zu tragen und die Planung entsprechend anzupassen, ansonsten ist der B-Plan nicht vollzugsfähig.

Rodungen fanden im Plangebiet ab 2012 auf folgenden Flächen statt:

Die Fläche westlich des Gebäudes U-Bahnhof Gleisdreieck (U 2) und zur Grundstücksgrenze Gleisdreieckpark West waren bis 2014 relativ dicht mit Strauchgehölzen sowie mit groß- und kleinkronigen Bäumen, bewachsen, der Grünstreifen entlang der Sockel der Bahngleise an der Fahrstraße parallel des U Bhf. U2 war ebenfalls spontan mit Robinien und Birken dicht bewachsen.

Für die Haussperlingskolonie am U Bahnhof, die im Umweltgutachten nicht erwähnt wurde, im ökologischen Gutachten (Scharon 2017) aber kartiert ist, liegt nahe, dass es sich bei diesen Gehölzen um regelmäßig genutzte Fortpflanzungs- und Ruhestätten handelte.

Der Park am Gleisdreieck steht für diese Haussperlinge als Ausweichlebensraum, wie im Umweltgutachten beschrieben, nicht in räumlichem Zusammenhang zu den Brutplätzen. Ihr Aktionsradius während der Brutzeit ist auf 50 – 100 m begrenzt.

Auf dieser Fläche befindet sich heute
  • Der temporäre B-Part mit seiner auf rund vier bis sechs Jahre avisierten Nutzung. Für die Errichtung des Experimentier-Labores wurde ohne vorliegende faunistische Begutachtung gerodet. Es fand kein Erhalt vorhandener Vegetation oder Ausgleichspflanzungen statt.
  • Nach dieser Zwischennutzung entstehen dort massive Gebäude mit kompletter Bodenversiegelung.
  • https://bpart.berlin/de/2018/10/08/b-part-das-holzhaus-im-park/
Das Gebäude erhielt den ICONIC AWARD 2020.

Die Auszeichnung bezieht sich rein auf das Gebäude. Dass zur Baufreimachung der Naturschutz nicht beachtet wurde, wird außer Acht gelassen.

Das jetzige „Baufeld Süd“ war ebenfalls seit dem Rückbau der Gleisanlagen mit Spontanvegetation aus Strauchgehölzen sowie groß-und kleinkronigen Bäumen bewachsen. Dort steht jetzt noch einer der drei erwähnten, nach BaumSchVo geschützten und zu ersetzenden Bäume. Die anderen Bäume auf diesem Baufeld wurden ebenfalls zwischen 2012 und 2015 gerodet.

Auch hierzu finden wir kein ökologisch-faunistisches Gutachten.

  1. 48 der Begründung zum B-Plan (Umweltgutachten) weist auf §44 BNSchG hin.
Für das das Bauvorhaben stellen wir die rechtskonforme Durchführung infrage, wenn nicht vor den Rodungen eine ökologisch-faunistische Untersuchung durchgeführt wurde, die den funktionalen Zusammenhang tatsächlich! vorhandener Ruhe- und Aufzuchtsstätten sowie der Brutplätze wiedergibt, den Erhalt von für die Fortpflanzung essentiellen Nahrungsflächen berücksichtigt und somit insgesamt die fortwährende Existenz der ökologischen Funktionen von Lebensstätten sicherstellt.

Es wurden im Zuge der vorbereitenden Baumaßnahmen bereits Lebensstätten (Ruhe- und Fortpflanzungsstätten) gebäudebewohnender Arten durch Rodungen zerstört, die nicht erfasst und deren ökologischer Ersatz daher nicht im Gutachten angegeben ist.

Baufeld Süd2Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen im räumlich-funktionalen Zusammenhang müssen im Gutachten ausgeführt und die Standorttreue einzelner Tierarten berücksichtigt sein.

Des Weiteren sind die zu rodenden Bäume auf dem jetzigen Gelände des Gleisdreieckparkes westlich des Technikmuseums sowie eines Streifens des Geländes Technikmuseum, das als Baufeld bzw. Feuerwehrzufahrt in Verlängerung der Trebbiner Straße im B-Plan ausgewiesen ist,

"Baufeld Süd" und rechts davon die Bäume des Gleisdreieckparks
bzw. bereits zum Gelände des Technikmuseum gehörend. ("Stadtwald").


nicht erfasst und Ausgleichspflanzungen hierfür werden nicht erwähnt.


Hierzu fordern wir eine Nachberücksichtigung der zwischen 2012 und 2015 im Zuge der bauvorbereitenden Maßnahmen /Zwischennutzung gerodeten Bäume und Strauchgehölze sowie der Bäume auf den Flächen Gleisdreieckpark und Technikmuseum, die für das Baufeld Süd bzw. die Feuerwehrzufahrt gefällt werden sollen und eine entsprechend erhöhte  Anzahl der auszugleichenden Bäume und einheimischen Gehölze.

Bündnis Stadtnatur in K61 — Dezember 2020