Otto Schmidt online 13.03.2019:
Hohes Alter der Mieter schützt vor Eigenbedarfskündigung
574 Abs. 1 Satz 1 BGB (Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen unzumutbarer Härte nach Eigenbedarfskündigung) ist mit Blick auf den durch Art. 1 Abs. 1 GG und das Sozialstaatsprinzip verkörperten und garantierten Wert- und Achtungsanspruch alter Menschen entsprechend weit auszulegen.
Hohes Alter der Mieter schützt vor Eigenbedarfskündigung
574 Abs. 1 Satz 1 BGB (Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen unzumutbarer Härte nach Eigenbedarfskündigung) ist mit Blick auf den durch Art. 1 Abs. 1 GG und das Sozialstaatsprinzip verkörperten und garantierten Wert- und Achtungsanspruch alter Menschen entsprechend weit auszulegen.