Anmerkung: Wenn wir Presseartikel verlinken, sind sie für Alle zugänglich, jedoch werden häufiger Artikel der Tagespresse nach einiger Zeit in den Bezahlmodus gestellt.
Die Berliner*innen stimmen für die Enteignung der großen Immobilienkonzerne. Damit wird erstmals grundsätzlich am neoliberalen Modell gerüttelt. Ein Kommentar.
Berlin stimmt für Enteignung großer Immobilienkonzerne
Deutlich über 50 Prozent: Eine klare Mehrheit der Berliner votiert für eine Vergesellschaftung von Firmen mit mehr als 3000 Wohnungen. Nun ist die Politik am Zug.
Die nächste Koalition kommt um das Thema Enteignungen nicht herum
Der Erfolg für den Volksentscheid „DW enteignen“ ist die Überraschung des Wahltages. Für die künftige Koalition steckt darin eine große Hypothek. Ein Kommentar.
Mehrheit der Berliner stimmt für Enteignung großer Immobilienkonzerne
Geht es nach den Berliner Bürgerinnen und Bürgern, sollten Immobilienkonzerne mit mehr als 3000 Wohnungen vergesellschaftet werden. Allerdings ist unklar, ob das tatsächlich umgesetzt wird.
In einem Volksentscheid spricht sich eine Mehrheit dafür aus, große Immobilienkonzerne zu enteignen. Ob man so den überhitzten Wohnungsmarkt abkühlen kann, ist allerdings fraglich.
Volksentscheid: Mehrheit der Berliner will Wohnungen enteignen
Die Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ ist erfolgreich. Jedenfalls zeichnet sich das nach Auszählung von mehr als der Hälfte der Stimmlokale ab.
Das Bezirksamt hat für 46 Wohnungen sogenannte Abwendungsvereinbarungen mit den neuen Hauseigentümern abgeschlossen. Im vergangenen März übte der Bezirk erstmals das Vorkaufsrecht aus. Das wird nun auch für die Tauroggener Straße 47 gefordert.
Berliner CDU-Fraktion provoziert mit Flyer zu Enteignungen
Ein CDU-Flyer in Gestalt eines offiziellen Schreibens greift in die Auseinandersetzung um den Volksentscheid ein. Die Initiative wittert „Wählertäuschung“.
Gutachten: Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände ist grundgesetzwidrig
Ein neues Rechtsgutachten sagt, die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände — wie sie die Initiative "Deutsche Wohnen und Co enteignen" fordert, sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff, heißt es.
Gutachter Battis hält Deutsche-Wohnen-Enteignung für verfassungswidrig
Staatsrechtler Ulrich Battis bewertet für einen wirtschaftsnahen Verein die Pläne des Volksentscheids: Enteignungen wären „unzulässig“ und „unverhältnismäßig“.